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Abfindung
Abfindung
Wenn der Arbeitsplatz verloren geht, ist das schon sehr schlimm, wenn dann noch das Finanzamt
von der Abfindung auch noch Steuern kassieren will, ist dies insofern doppelt bedauernswert,
da vor kurzem auch die Freibeträge gestrichen wurden. Ihre Abfindung kann aber unter bestimmten
Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG noch ermäßigt besteuert werden (dies regelt die
sogenannte Fünftelungsregelung).
Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen (außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG)
Es existieren Steuerstrategien, dass sich Steuerzahlungen auf Abfindungen gänzlich vermeiden
lassen, beispielsweise mit geschlossenen Fonds (sogenannte Steuersparmodelle). Dabei können die
Steuerersparnisse bis zu 100% betragen (bei der Fünftelungsregelung: 5 x 20% = 100%), das heißt
eine Investition ist ganz ohne Eigenkapital möglich. Somit können Sie die gesparten Steuern
beispielsweise in eine Alterversorgung investieren.
Voraussetzung für eine Fünftelregelung ist, daß die Entschädigung bis zum Ende des
Veranlagungszeitraumes die entgehenden Einnahmen übersteigen muß, oder es sich um eine
Zusammenballung von Einkünften handeln muß, das heißt das die Entschädigung in einem
Veranlagungszeitraum zufließen muß.
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