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Betriebsprüfung oder Außenprüfung




 


Betriebsprüfung oder Außenprüfung?

Selbst dem ehrlichsten Steuerzahler ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung unangenehm, der Prüfer muss hierbei die Besteuerungsgrundlagen zu ungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen prüfen. Rechtsgrundlage für eine Betriebsprüfung ist die Abgabenordung und die Betriebsprüfungsordnung.

Die Betriebsprüfung findet während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt, nur in Ausnahmefällen kann die Prüfung beim Steuerberater durchgeführt werden. Die Betriebsprüfer sind berechtigt Grundstücke und Betriebsräume des Steuerpflichtigen zu besichtigen.



Wann müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen?

* Vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen.
* Steuerliche Verpflichtungen werden gar nicht oder nicht pünktlich erfüllt.
* Einlage oder Entnahme von Grundstücken in beziehungsweise aus dem Betriebsvermögen.
* Aufgabe des Betriebes oder Änderung der Rechtsform.
* Ihr Einkommen deckt nicht die normalen Lebenshaltungskosten.
* Ihr Gewinn entspricht nicht dem Branchendurchschnitt.
* Ihr Einkommen steht in keinem Verhältnis zu Ihrem (kostspieligen) Lebensstil
* Hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen.
* Starke Schwankungen Ihrer Umsätze ohne einen erkennbaren Grund.
* Zuwachs des Vermögens ohne entsprechende Einnahmen
* Verluste über mehrere Jahre.