Steuererklärung
Steuererklärung vom Steuerberater:
Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich besonders für Sie lohnen, wenn:
* Ihnen Sonderausgaben, Werbungskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen entstanden sind,
für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist (Sonderausgaben über
dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro oder Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
von 920 Euro).
* sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren
Gunsten verändert hat und dies noch nicht bei einem Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Ihren
Arbeitgeber berücksichtigt worden ist.
* Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen und Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen
Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familienbezogenen Steuervergünstigungen in
Anspruch genommen haben.
* die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt und Ihr Arbeitgeber keinen
Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.
* Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können (Kosten wegen Krankheit, Scheidung usw.)
* Sie während des Steuerjahres nicht ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben
* Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder aus Vorjahren berücksichtigt werden können
* Ansprüche auf Steuervergünstigungen für selbst genutztes Wohneigentum bestehen
* Sie Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten haben
* Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuerangerechnet werden.
* Sie während des Jahres geheiratet haben
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