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Steuererklärung




 


Steuererklärung vom Steuerberater:


Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich besonders für Sie lohnen, wenn:

* Ihnen Sonderausgaben, Werbungskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist (Sonderausgaben über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro oder Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro).

* sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten verändert hat und dies noch nicht bei einem Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt worden ist.

* Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen und Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familienbezogenen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen haben.

* die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt und Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.

* Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können (Kosten wegen Krankheit, Scheidung usw.)

* Sie während des Steuerjahres nicht ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben

* Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder aus Vorjahren berücksichtigt werden können

* Ansprüche auf Steuervergünstigungen für selbst genutztes Wohneigentum bestehen

* Sie Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten haben

* Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuerangerechnet werden.

* Sie während des Jahres geheiratet haben